Lässt sich eine kieferorthopädische Behandlung steuerlich geltend machen?
Für viele Erwachsene stellt eine kieferorthopädische Behandlung eine erhebliche finanzielle Belastung dar, da gesetzliche Krankenversicherungen nur in seltenen Fällen die Kosten übernehmen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Ausgaben für eine kieferorthopädische Behandlung steuerlich zu berücksichtigen. Hier erklären wir, wie dies funktioniert, ob sich auch die Kosten für Aligner absetzen lassen und welche Regelungen für Kinder gelten.
Für Erwachsene: Oftmals müssen die Behandlungskosten selbst getragen werden
Ob man sich für moderne Aligner oder traditionelle Zahnspangen entscheidet – für Erwachsene sind diese Therapien meist mit erheblichen Kosten verbunden. In den meisten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen diese nicht. Eine Ausnahme bildet die Notwendigkeit einer chirurgischen Kieferverlagerung zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung. Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag und dem gewählten Tarif ab.
Steuerliche Absetzbarkeit der kieferorthopädischen Therapie: So klappt's
Wenn eine kieferorthopädische Maßnahme aus medizinischen Gründen unternommen wird, sind die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzbar. Dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder: Nicht von der Versicherung übernommene Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeführt werden. Wichtig ist, dass diese Kosten nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie eine bestimmte Grenze, die sogenannte zumutbare Belastung, überschreiten.
Übersteigt man im Laufe eines Jahres diese Grenze, so hat jeder zusätzlich aufgewendete Euro einen Einfluss auf die zu zahlende Steuer. Bleibt man jedoch unter dieser Grenze, so gibt es keinerlei steuerlichen Vorteil.
Die Höhe dieser zumutbaren Belastung variiert je nach individuellen Gegebenheiten, wie zum Beispiel dem Einkommen oder der Anzahl der Kinder. Eine Konsultation mit einem Steuerberater kann helfen, abzuschätzen, ob und in welchem Umfang die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Ratschlag: Gesundheitsausgaben dokumentieren und kumulieren
Nicht nur die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen zählen zu den steuerlich absetzbaren Gesundheitskosten. Auch andere Ausgaben, etwa für verschreibungspflichtige Medikamente oder Brillen, können als außergewöhnliche Belastungen gelten. Es ist ratsam, alle Belege zu diesen Ausgaben über das Jahr hinweg zu sammeln und dann in der Steuererklärung zu berücksichtigen oder dem Steuerberater vorzulegen. Darüber hinaus kann es strategisch sinnvoll sein, Behandlungen so zu legen, dass man in einem Kalenderjahr die zumutbare Belastungsgrenze übersteigt, etwa durch eine zeitgleiche Behandlung von Familienmitgliedern.
Um herauszufinden, wie hoch die individuell zumutbare Belastung ist, kann man beispielsweise den Rechner der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. verwenden.